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Allgemeine Geschäftsbedigungen
AGBs

 

§1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Dachdeckerbetrieb Philipp Stern, Herrenstraße 4, 67251 Freinsheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Für Bauleistungen kann zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart werden. Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurde

 

§2 Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.

 

§3 Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 16 VOB/B entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

§5 Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie – sofern vereinbart – nach den Vorschriften der VOB/B ausgeführt.Witterungsbedingte Unterbrechungen, insbesondere bei Dacharbeiten, sind möglich und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

 

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass: das Objekt zugänglich ist, notwendige Genehmigungen vorliegen, Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung stehen

 

§7 Termine und Fristen

Ausführungsfristen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Materialengpässen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfristen entsprechend (§ 6 VOB/B). Vertraglich vereinbarte Fristen verschieben sich ebenfalls bei zusätzlichen oder geänderten Leistungen.

 

§8 Abnahme

Die Abnahme richtet sich – sofern vereinbart – nach § 12 VOB/B. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu aufgefordert wurde. Teilabnahmen sind zulässig.

 

§9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.Sofern die VOB/B vereinbart wurde, gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 VOB/B. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

§12 Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

§13 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

 

§14 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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